1- Vertragspartner:

Der Kunde ist Auftraggeber für Golden Circle Tattoo Studio, ansässig an der Erbprinzenstraße. 29a Karlsruhe.

Gegenstand:
Golden Circle Tattoo Studio bietet die Anfertigung von Tattoos an.

Bedingungen:
Für einen Tattoo-Termin muss der Kunde mindestens 16 Jahre alt sein. Falls der Kunde minderjährig ist, muss ein Elternteil zum Termin kommen, die Einverständniserklärung unterschreiben und einen Ausweis vorzeigen. Wir behalten uns das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns über bestehende Erkrankungen und Medikamenteneinnahmen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.) zu informieren.
Wir tätowieren keine Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen, schwanger sind oder stillen. Falls blutverdünnende Medikamente eingenommen werden, müssen diese eine Woche vor dem Termin abgesetzt werden.

2 – Leistungen:

Die Tätowierungen werden unter strikter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften angefertigt. Wir verwenden ausschließlich in Deutschland zugelassene Materialien, die entweder sterile Einmalmaterialien sind oder gründlich gereinigt, desinfiziert und sterilisiert wurden.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Anweisungen des Studios während des Behandlungsverlaufs zu befolgen.

3 – Kosten:

Durch Zahlung einer Anzahlung kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Golden Circle Tattoo Studio zustande. Dies gilt auch für Gasttätowierer, die die Räumlichkeiten des Golden Circle Tattoo Studios nutzen. Die Höhe der Anzahlung ist in der Regel 50-100 Euro.
Die Preise variieren je nach Größe, Motiv und Aufwand.
Die von uns genannten Preise dienen als Richtlinie, da die genaue Arbeitsdauer und der Aufwand nicht exakt vorhersehbar sind. Wir bemühen uns jedoch, eine möglichst genaue Preisangabe zu machen. Die Bezahlung erfolgt bar oder als Überweisung und in voller Höhe nach Abschluss der Leistung. Bei mehreren Sitzungen wird nach jeder Sitzung die erbrachte Leistung abgerechnet. Anzahlungen werden am letzten Termintag verrechnet.

Termine können bis zu einer Woche vorher abgesagt oder verschoben werden. Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage wird die komplette Anzahlung einbehalten. Bei kurzfristigen Erkrankungen verlangen wir ein ärztliches Attest zur Erhaltung der Anzahlung.

Bei Absagen (nicht bei Verschiebungen) innerhalb der Frist vor dem Termin behalten wir grundsätzlich 50 Euro pro Termintag ein. Wir behalten uns vor, bereits erbrachte Vorarbeiten wie das Erstellen des Designs in Rechnung zu stellen. Die verbleibenden Anzahlungen werden nicht ausgezahlt, sondern als Gutschein zurückerstattet. Falls eine Absage nach der Fertigstellung eines Entwurfs erfolgt, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung.

4 – Haftungsausschluss:

Die Verantwortung für die Nachsorge und Pflege liegt beim Kunden. Bei Golden Circle Tattoo Studio vermitteln wir Hinweise und Richtlinien zur Pflege.Zum Ende des Tätowierens wird eine detaillierte Pflegeanleitung mündlich erklärt und in Schriftform ausgehändigt.
Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, die aufgrund falscher Pflege, Verwendung ungeeigneter Salben oder Nichtbeachtung unserer Pflegeanleitung entstehen.
Des Weiteren möchten wir den Kunden darauf hinweisen, dass ein Tattoo gemäß den Bestimmungen der §§ 223 und 223a des Strafgesetzbuchs eine Körperverletzung darstellt. Der Kunde willigt gemäß § 226a des Strafgesetzbuchs ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.

5 – Allgemein:

Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Darüber hinaus verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen darauf, Schadensersatzansprüche oder andere damit verbundene Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio und den Tätowierer geltend zu machen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.